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freie Kost und Logis,Sozialversicherung

Der Mandant, ein Gaststättenbetrieb, beschäftigt Arbeitnehmer, die in einer angemieteten Personalwohnung wohnen und arbeitstäglich eine Mahlzeit im Betrieb einnehmen. Die Überlassung soll nicht über die Lohnabrechnung abgerechnet werden, um Sozialbeiträge zu sparen. Fragen: 1. Mit welchem Wert müssen die Kost und die Wohnung dem Arbeitnehmer berechnet werden, um keine Versteuerung beim AN auszulösen? 2. Welche Freibeträge lassen sich nutzen? Bisher wird noch kein Freibetrag (Rabattfreibetrag usw.) genutzt.
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