Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Pensionszusage,Gehaltsbezug,Geschäftsführer

Eine GmbH hat ihrem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer im Jahre 1990 eine Pensionszusage mit Wahlrecht auf Abfindung erteilt. Der GGf hat mit Erreichen des 70. Lebensjahres das Wahlrecht ausgeübt und sich die Zusage auszahlen lassen zum Teilwert mit Lohnversteuerung. Gleichzeitig hat er keine Gehaltsbezüge als Geschäftsführer mehr erhalten. Er ist aber weiterhin als Geschäftsführer eingetragen und ebenfalls 100%-Gesellschafter. Er bemüht sich seit der Zeit der Ausübung des Wahlrechts vergeblich um einen Nachfolger. Die Tätigkeit im Unternehmen erfüllen fachlich gut ausgebildete Mitarbeiter. Neue Aufträge werden nicht angenommen. Kann es hinsichtlich der lohnsteuerpflichtigen Auszahlung der Pensionszusage kritisch werden (evtl. Umdeutung in vGA oder ähnlich), wenn ja, was wäre zu tun?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen