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Gehalt,Pkw

Wenn bei einer GmbH ein Gesellschafter-Geschäftsführer kein Gehalt bezieht, aber einen Dienstwagen nutzt, also quasi die Privatnutzung des Dienstwagens das einzige „Gehalt“ ist, das er bezieht, sehe ich da eigentlich kein Problem. Ich denke die Situation ist hier anders, beispielsweise eine Verwandte, die nur einen Mini-Job hat aber zusätzlich in Anrechnung auf das Gehalt ein Fahrzeug gestellt bekommt. Da gibt es ja das Argument der mangelnden Fremdüblichkeit. Wie sehen Sie das bei dem GGf?
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