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Führerschein,Übernahme

Ein Einzelunternehmer (Gastronom) möchte einem Arbeitnehmer den standardmäßigen Führerschein bezahlen. Betriebliche Gründe lassen sich dafür durchaus anführen. Aufgrund des ebenfalls vorhandenen privaten Interesses des Arbeitnehmers an dem Führerschein gehen wir davon aus, dass es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Besteht für diesen geldwerten Vorteil die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die entstehende Steuer pauschal für seinen Arbeitnehmer nach § 37b EStG übernehmen kann?
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