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Urlaubsabgeltung,Überstundenabgeltung,Fünftelregelung

Unser Mandant betreibt eine Dienstleistungs-GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft beschäftigt eine Vielzahl von Mitarbeitern. Aufgrund von Personalmangel und gleichzeitiger hoher Arbeitsbelastung und -intensität sind die Urlaubs- und Überstundenansprüche der Arbeitnehmer in den letzten Jahren immens gewachsen. Diese verfallen auch nicht. Die Arbeitnehmer möchten die Ansprüche nicht in einer Summe vergütet haben, da sie mit hohen Abzügen argumentieren. Die Frage ist, ob die Auszahlung der Urlaubs-und Überstundenansprüche für mehrere Jahre unter die Regelung des § 34 EStG fällt und somit eine begünstigte Besteuerung vorgenommen werden kann. Dies würde der GmbH & Co. KG in ihrer Argumentation helfen. Die GmbH & Co. KG verfügt über ein solides Geschäftsfeld sowie über sehr gute operative Ertragslage und Finanzlage, d. h., sie könnte die Ansprüche problemlos auszahlen.
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