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Handy,Wert

Der Mandant (KapGes) überlässt seinen Mitarbeitern Firmenhandys samt Telefonvertrag, die diese auch beruflich nutzen. Alle zwei Jahre werden die Handys gegen das aktuelle Modell ausgetauscht. Der Mandant fragt nun, wie mit den alten Handy zu verfahren ist. Müssen diese nachweislich zurückgefordert werden, zu welchem Preis können sie an die Mitarbeiter veräußert werden, was ist, wenn diese für 1,00 EUR an die Mitarbeiter veräußert werden oder wenn sie (wie in der Vergangenheit) nicht zurück verlangt werden? Ergänzung ggf: Wie kann der Verkehrswert eines 2 Jahre alten Handys ermittelt werden?
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