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Steuerfrei,Doppelte Haushaltsführung,Lohnsteuerbescheinigung

Mein Mandant ist seit März 2021 Arbeitnehmer (vorher drei Jahre in Haft). Er erhielt für vier Monate eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 44 SGB III als Zuschuss zu seiner Wohnungsmiete von der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem zahlte ihm der Arbeitgeber sechs Monate einen weiteren Betrag zu der Miete. Diesen Betrag wies der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung als steuerfreien Betrag für doppelte Haushaltführung aus. Auf der Lohnsteuerbescheinigung wurde dieser Betrag nicht angezeigt. Fragen: Ist der Zuschuss der Bundesagentur steuerfrei? Wenn ja, nach welcher Vorschrift? Ist er verpflichtet, den steuerfrei gezahlten Betrag des Arbeitgebers in seiner ESt-Erklärung anzugeben, obwohl keine doppelte Haushaltsführung vorlag?
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