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Sachzuwendungen an Arbeitnehmer,§ 37b EStG,Lohnsteuer

Kann es sein, dass man einmal im Jahr jedem Mitarbeiter bis zu 10.000 € zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geben darf, ohne dass dieser Betrag verbeitragt werden muss, und es fällt auch keine Lohnsteuer an?
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