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Firmenwagen,EInkünfte

Wir haben folgenden Sachverhalt bei einem GmbH-Gesellschaft-Geschäftsführer: Ein PKW (Audi Q4 e-tron – rein elektrisch) wird Anfang 2021 zu einem Bruttolistenpreis von ca. 52.000 € bestellt. Eine Bestätigung über den BLP liegt von der Audi Leasing vor (allerdings mit einem Hinweis, dass dieser BLP unverbindlich ist). Nun wird das Auto in 2023 endlich geliefert und zugelassen. Die GmbH zahlt den ursprünglich niedrigen Kaufpreis. Laut Schwacke hat dieser PKW nun aber einen BLP von ca. 62.000 €. Darf auf den Wert von 62.000 € die 0,25 % vom Bruttolistenpreis angewendet werden? Mir ist bewusst, dass die Grenze für die Versteuerung mit 0,25 % bei 60.000 € liegt. Allerdings wurde der PKW bei Bestellung mit einem BLP von unter 60.000 € gekauft. Somit wurde bei Abschluss des Kaufvertrages von einer niedrigeren Versteuerung ausgegangen. Gibt es hierzu schon Verwaltungsanweisungen oder Richtlinien?
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