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Steuerfreiheit nach § 3. Nr. 63 EStG,Vorauszahlung,vGA

Unser Mandantin ist eine 2 Mann GmbH. Beide Gesellschafter (jeweils zu 50% beteiligt) sind als Geschäftsführer angestellt. Beide Gesellschafter/Geschäftsführer haben eine betriebliche Altersvorsorge, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei ist. Da der eine Gesellschafter/Geschäftsführer älter ist (ca. 5 Jahre), besteht die Frage, ob für den jüngeren Gesellschafter-Geschäftsführer freiwillige Vorauszahlungen für zukünftige Jahre geleistet werden können? Fraglich ist auch, wie sich die freiwilligen Vorauszahlungen auf die GmbH und beim Gesellschafter auswirken?
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