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häusliches Arbeitszimmer,anschaffungsnaher Herstellungsaufwand,Renovierungskosten

Unser Mandant hat im Jahr 2021 von seiner Mutter teilentgeltlich (Ausgleichszahlungen an seine Geschwister in Höhe von 175.000 €) zwei Wohnungen (Wohnung 1 und Wohnung 2) übertragen bekommen. Wohnung 2 wird von der Mutter mit Nießbrauch genutzt. Wohnung 1 wird von unserem Mandanten eigengenutzt. Die eigengenutzte Wohnung wurde umfangreich renoviert (ca. 250.000 € für Fenster, Türen, Böden, Bad usw.). Bei einzelnen Räumen, z.B. Bad und Wohnzimmer, wurde die Raumgröße durch Versetzung von Wänden verändert. Unser Mandant nutzt ein Zimmer als häusliches Arbeitszimmer aus nicht selbständiger Tätigkeit (die Voraussetzungen für den vollen Abzug sind erfüllt). Unsere Fragen: Wie sind die Renovierungskosten anteilig für das Arbeitszimmer in der Anlage N anzusetzen, im Wege der anteiligen Abschreibung? Können die gesamten Kosten herangezogen werden? Kann zugleich auch die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden?
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