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NATO-Truppenstatut,§ 49 EStG

Die Mandantin ist im Juli letzten Jahres mit ihrem Mann nach Deutschland gezogen. Sie bezieht seitdem Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der Ehemann bezieht als NATO-Angehöriger Einkünfte (Gehalt), die gemäß Artikel XVIII und XIX des am 20. September 1951 in Ottawa unterzeichneten Abkommens über den Status der Nordatlantikpakt-Organisation steuerfrei sind. Frage ist: Führt die Steuerfreiheit dazu, dass diese Einkünfte im Wege des Progressionsvorbehalts in eine gemeinsame Steuerveranlagung einzubeziehen wären?
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