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Werbungskosten nach § 9 I S. 3 Nr. 2 EStG,Umzugskosten dopp. Haushaltsführung

Folgender Sachverhalt: der Ehemann X ist wegen seiner Arbeit im Dezember 2022 umgezogen und hat für diesen Monat eine Doppelte Haushaltsführung an seinem Beschäftigungsort gegründet. Seine Ehefrau und Kind sind erst in 2023 zu X umgezogen und wohnen seitdem in der Wohnung zusammen, die X für die DHH genutzt hat. Dem X sind in 2022 Umzugskosten in Höhe von 1.800,00 € entstanden. Frage: können die Umzugskosten als Werbungskosten aus n.s. Arbeit geltend gemacht werden?
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