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Mehrere Beschäftigungen,Arbeitgeber,Sozialversicherung

Unsere Mandantin (GmbH & Co. KG) unterhält zwei Filialen in unterschiedlichen Orten. Von der Betriebsnummernstelle wurden zwei Betriebsnummern mitgeteilt. Wenn ein Mitarbeiter von Filiale A nach Filiale B wechselt, ist dann zwingend immer eine An- und Abmeldung in der Sozialversicherung vorzunehmen? Wie wäre es, wenn der Mitarbeiter jeweils zwei Tage in jeder Filiale arbeitet? Zusatzfrage: Eine Beschäftigung als Aushilfe (GFB) in Filiale B, während ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis bei Filiale A vorliegt, ist wahrscheinlich nicht möglich?
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