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Leistung,Gruppenunfallversicherung,Schadensfall

Sehr geehrte Damen und Herren, eine Mandantin (GmbH & Co. KG) hat für mehre Angestellte und den beiden Gesellschaftern eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Beiträge werden bei der KG komplett als Betriebsausgaben erfasst und vom Finanzamt anerkannt. Nun war ein Gesellschafter (private Krankenversicherung liegt vor) erkrankt und hat aus der Gruppenunfallversicherung Krankenhaustagegeld i.H.v. 525,- € erhalten. Wie muss nun beim Gesellschafter die steuerliche Erfassung der Auszahlung von 525,- € erfolgen? Liegt möglicherweise ein geldwerter Vorteil vor?
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