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erste Tätigkeitsstätte,§ 9 EStG,Reisekosten

Folgendes Problem beschäftigt uns: Ein Mitarbeiter arbeitet in einer Zahnarztpraxis. Diese Praxis hat einen Standort in Gütersloh und eine Zweigniederlassung in Bielefeld. Laut Arbeitsvertrag wurde keine Regelung bzgl. der 1. Tätigkeitsstätte getroffen. Nach Angaben des Mitarbeiters ist er jeweils 2 Tage nach Gütersloh und 2 Tage nach Bielefeld gefahren. In unregelmäßigen Abständen ist er je nach Bedarf zusätzlich 1x in Gütersloh oder Bielefeld gewesen. Frage: Hat der Mitarbeiter eine 1. Tätigkeitsstätte? Wenn er keine hat, würden dann sämtliche Fahrtkosten als Reisekosten und sämtliche Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden? Somit hätten wir keine Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Wie sollen wir gegenüber dem Finanzamt auftreten, da dieser Fall aller Voraussicht geprüft wird.
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