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Auszubildende,Verpflegungsmehraufwendungen,Übernachtungspauschale

Unser Mandant möchte den Auszubildenden so viel es geht steuerfrei zahlen. Die Auszubildenden haben immer zwei Wochen Blockunterricht, werden in einer Wohnung untergebracht und sind dann wieder im Betrieb. Beim Ausbildungsbetrieb handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, der Kommanditist der KG vermietet die Wohnung an die Auszubildenden direkt, um Sonderbetriebsvermögen zu vermeiden. Es handelt sich doch bei den Kosten, die durch die Berufsschule entstehen, um Reisekosten. Kann die KG den Azubis die Fahrtkosten zur Schule sowie Verpflegungsmehraufwand und pauschal 20 € pro Übernachtung steuerfrei auszahlen?
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