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Einkommensteuer,Verbilligte Wohnungsüberlassung,§ 42 AO

Die Frage bezieht sich auf den § 8 (2) S. 12 EStG bezüglich Überlassung von verbilligtem Wohnraum an Arbeitnehmer. In der Praxis stellt sich hier oft das Problem, dass Vermieter nicht an Unternehmen vermieten wollen. Wäre es möglich, dass der Arbeitnehmer eine Wohnung in seinem Namen anmietet, dann an den Arbeitgeber vermietet und dieser (der Arbeitgeber) die Wohnung wieder für 2/3 der Miete an den Arbeitnehmer vermietet? Auf diese Weise könnte der Arbeitnehmer als Mieter gegenüber dem Vermieter auftreten und trotzdem von der Regelung der vergünstigten Überlassung profitieren.
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