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Hybrid,Nutzung

Unser Mandant überlässt seinem Arbeitnehmer ein sogenanntes Hybridfahrzeug. Alle Voraussetzungen für die 0,5-%-Regelung für die private Kfz-Nutzung liegen vor. Wenn sich jedoch am Jahresende herausstellt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich nicht „elektrisch“ gefahren ist, sondern nur mit Benzin, entfällt dann die Halbierung der 1-%-Regelung? Bei Bedarf kann dies nämlich beim Fahrzeug ausgelesen werden.
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