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Einkommensteuer,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,Gemeiner Wert

A ist bei der X GmbH angestellt. Am 23.12.2022 hat A 30 % der Anteile an der X-GmbH von B (nicht verwandt mit A) erworben. § 19a EStG soll angewandt werden. Laut vereinfachtem Ertragswertverfahren beträgt der Wert der erworbenen Anteile 450.000 € (Kaufpreis am 23.12.2022 war 8.250 €). A verfügt über herausragende Kenntnisse und ist für den Erfolg der Firma verantwortlich. 1. Wie wird der gemeine Wert der Anteile im Sinne von § 19a EStG ermittelt? 2. Wie oben erwähnt, ist A hauptverantwortlich für den Erfolg der X-GmbH. Gibt es eine Möglichkeit, dies bei der Ermittlung des Werts der GmbH-Anteile mindernd zu berücksichtigen? 3. Ebenso sind die Gehälter von A + B unter dem allgemeinen Marktniveau. Kann dies irgendwie mindernd bei der Wertermittlung berücksichtigt werden?
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