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Doppelte Haushaltsführung,Kosten der Einrichtung,Abschiedsfeier

Meine Mandantin hat die Klinikleitung eines Krankenhauses übernommen. Ihr Mann wohnt weiterhin in dem bisherigen gemeinsamen Wohnhaus, ca. 150 km entfernt. Sie hält sich an den Wochenenden ebenfalls hier auf. Die mtl. Miete liegt unterhalb von 1.000 Euro. Sie hat neben der Einrichtung eines Arbeitszimmers mit einem Drucker und einem PC für ca. 4.000 Euro eine Kücheneinrichtung für ca. 5.800 Euro angeschafft. Gibt es weitere Aufwendungen, die geltend gemacht werden können, z.B. Lampen, Bettwäsche, eine Esszimmergruppe für ca. 8.000 Euro sowie Sitzmöbel für 14.990 Euro? Was ist mit den Kosten der Abschiedsfeier, ca. 4.400 Euro?
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