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Sachzuwendung,betriebsfunktionale Zielsetzung

Unsere Mandantin hat eine Buchhalterin beschäftigt, die infolge der beruflichen Überlastung einen Burn out erlitten hat (Überstunden , Personalmangel , Fachkräfte konnten trotz intensiver Suche nicht gefunden werden). Dieser Buchhalterin ist nunmehr einen ambulante Kur genehmigt worden, bei der die Krankenkasse alle medizinischen Aufwendungen trägt. Die Kosten der Übernachtung werden jedoch nicht übernommen . Der Arbeitgeber möchte nunmehr , da er auf die Mitarbeiterin angewiesen ist ( siehe oben)einen Teil der Unterkunftskosten steuerfrei ersetzen. . Dies ist u.E. nach dem BMF - Erlass vom 20.04.2021 sowie dem dort zitierten BFH Urteil vom 09.05.2019 , BStBL 2019 II S. 785 möglich, da hier ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegt . Wir bitten um Stellungnahme. Herzlichen Dank
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