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Gutscheine und Geldkarten,Sachbezüge,ZAG

Wie sind Tankgutscheine und andere für bestimmte Ketten zu behandeln. Der Betrieb ist in Hannover, der Arbeitnehmer arbeitet in Berlin (Zweigstelle oder HomeOffice. Sind die Gutscheine für Aral, Shell, Roßmann, DM, Rewe, Edeka u.ä. die am Ort des Betriebes gekauft werden überall in Deutschland einlösbar und führen zu einem steuerfreien Sachbezug bis EUR 50,00 monatlich? Warum ist Amazon nicht möglich - weil es kein Ladengeschäft gibt? Ist es im Grunde egal wo gekauft wird oder kommt es auf den Betriebssitz und die Zweigstelle bzw. das HomeOffice an?
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