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Fortbildungskosten,Vorweggenommene WK,Eigenaufwand,§ 9 EStG

Ein Vater unterschreibt mit seinem Sohn gemeinsam einen Mietvertrag zur Anmietung einer für das Studium des Sohnes genutzte Wohnung. Die Miete wird vom Konto des Sohnes bezahlt . Kann der Sohn trotzdem die Miete in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten (hat bereits abgeschlossene Ausbildung) geltend machen ? bzw. muss der Sohn den Mietvertrag dafür alleine unterschreiben ?
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