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erste Tätigkeitsstätte,Dreiecksfahrten,erhöhte Entfernungspauschale

Mein Mandant A hat zwei Anstellungsverhältnisse. In jedem Arbeitsvertrag ist eine erste Tätigkeitsstätte festgelegt. Er fährt morgens von zu Hause 30 km zur ersten Tätigkeitsstätte bei seinem ersten Arbeitgeber. Von dort fährt er mittags/nachmittags 25 km zu seiner zweiten ersten Tätigkeitsstätte beim zweiten Arbeitgeber. Abends fährt er 12 km bis nach Hause. Wie erfolgt der Ansatz der Fahrten Wohnung – Arbeit?
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