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PPL - CPL,Werbungskosten

Sachverhalt Mandant hat 2017 Zahnarztpraxis wegen Berufsunfähigkeit aufgeben berufliche Neuorientierung zum Berufspiloten/keine private Interessenslage Beginn 03/2018 PPL-Ausbildung Abschluss 07/2021 (Verzögerung resultiert aus schweren Erkrankung Ehepartners und pandemiebedingt) ab 2022 Beginn CPL Plan Charterunternehmen bzw. Flugschule Wir benötigen Ihre Unterstützung im Finanzgerichtsverfahren. Kennen Sie Rechtsprechung (BFH, Finanzgerichte …) die den Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug der PPL zulassen/begründen? uns bekannte Urteile: PPL=abzugsfähig BFH-Urteil v. 15.05.2013 – IX R 5/11 BFH-Urteil v. 30.09.2008 – IV R 4/07 PPL=nicht abzugsfähig  Abgrenzung zu unserem Fall BFH-Urteil v. 17.11.1989 VI R 8/86 BFH-Urteil v. 14.02.1992 IV R 7/89 / NV 1992 BFH-Urteil 27.05.2003 VI R 85/02 BFH-Urteil 20.07.2010 IX R 49/09 Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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