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Arbeitsverhältnis,GmbH

Einzelunternehmer A möchte seinen Geschäftsbetrieb künftig auf zwei GmbHs aufteilen, an denen er zu 100 % die Anteile halten wird. Als Geschäftsführer wird er gegebenenfalls einen Fremdgeschäftsführer einsetzen, der keine Anteile an den GmbHs hält. Seine Mitarbeiter, die bisher bei seinem Einzelunternehmen angestellt sind, möchte er dann bei der einen GmbH sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Bei der anderen GmbH sollen diese zudem geringfügig beschäftigt (Minijob) werden. Ist diese Konstellation möglich?
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