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Geldwerter Vorteil,Verzicht Rückgriff,Unfallschaden

Der Mandant nutzt betrieblich einen Leasing Pkw. Mit diesem hatte er auf einer Dienstfahrt (Fahrt vom Kunden zur Arbeitsstelle zurück) einen Unfall unter Trunkenheit. Der Pkw ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, so dass Leasingkosten inkl Abschlusszahlung in Höhe von ca. 30.000 € zur Zahlung an die Leasinggesellschaft fällig werden. Zudem wurde ein Gebäude beschädigt, wobei ein Schaden von ca. 5.000 € entstanden ist. Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht. Nutzung des Pkw über 1% Regelung im Lohn bei Arbeitnehmer. Kostenübernahme (Leasing + Schaden am Gebäude) erfolgt komplett durch den Arbeitgeber (GmbH) für den Arbeitnehmer (Gester-GF). Führt das Selbstverschulden zu einem Versagen der Kosten als Betriebsausgabe bei der GmbH? Ist die Kostenerstattung durch den AG bei dem AN als geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn ja in welcher Höhe?
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