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Rückdeckungsversicherung,Verzicht auf Pensionszusage,Lohnzufluss

Der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (bilanziell stark überschuldet) lässt sich unterjährig die sicherungsabgetretene Rückdeckungsversicherung (diese diente der Rückdeckung seiner Pensionsdirektzusage und war der einzige Vermögensgegenstand) auszahlen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurde die Auszahlung gegen die Auszahlung gegen die Pensionsverpflichtung gebucht und der Restbetrag der Verpflichtung ertragswirksam ausgebucht. Frage: Ist bereits die Auszahlung der Rückdeckungsversicherung als "Pensionsverzicht" unterjährig (praktisch schlussfolgernd, keine vertragliche Regelung vorliegend) aufgrund der fehlenden alternativen Besicherung zu behandeln, oder erst zum Zeitpunkt der Jahresabschlussbuchung. Hinweis: Nach der unterjährigen Auszahlung der Rückdeckungsversicherung konnte die GmbH die Pensionsverpflichtung nicht mehr finanzieren, so dass der Verzicht nicht zu einem werthaltigen Lohnzufluss führen konnte.
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