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Verpflegungsmehraufwendungen,Ausland

Die D-GmbH in Deutschland hat eine Schwestergesellschaft in den Niederlanden (NL-GmbH). 1. Frage: Mitarbeiter der NL-GmbH kommen aus geschäftlichem Anlass zur A-GmbH und lassen sich von der D-GmbH Reise- und Verpflegungskosten (Hotel und Restaurant) erstatten. Kann die D-GmbH den niederländischen Mitarbeitern die Reise- und Verpflegungskosten gegen Vorlage der Belege erstatten? (Die erstatteten Verpflegungskosten sind teilweise auch höher als die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.) 2. Frage: Mitarbeiter der D-GmbH kommen aus geschäftlichem Anlass zur NL-GmbH und lassen sich von der NL-GmbH Reise- und Verpflegungskosten (Hotel und Restaurant) erstatten. Hat die Erstattung der Reise- und Verpflegungskosten gegen Vorlage von Belegen Auswirkungen auf die lohnsteuerliche Erfassung bei der D-GmbH? (Auch hier sind die erstatteten Verpflegungskosten teilweise höher als die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.)
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