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Hotelkosten,Firmenwagenbesteuerung,unterschiedliche Einkunftsarten

Der Mandant ist als Fremd-Geschäftsführer einer GmbH angestellt. Er bezieht ein Gehalt in welchem alle Kosten abgegolten sind. Die Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte legt er mit seinem Firmen-PKW aus eigener selbständiger Tätigkeit zurück. In der Gewinnermittlung seiner selbständigen Tätigkeit werden sämtliche Fahrzeugkosten geltend gemacht. Ebenso die Privatnutzung mit 1%-Methode versteuert. Im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit übernachtet der Steuerpflichtige regelmäßig am Ort der ersten Tätigkeitsstätte in einem Hotel. Fragen: 1. Können Fahrten Wohnung Arbeitsstätte aus der Geschäftsführertätigkeit in der Anlage N als Werbungskosten geltend gemacht werden? 2. Können die Hotelkosten am Ort der ersten Tätigkeitsstätte als Kosten einer doppelten Haushaltsführung bzw. sonstige Werbungskosten geltend gemacht werden?
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