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Outplacement,Beratung

Ein Unternehmen bietet einem anderen Unternehmen folgende Leistungen an: Unterstützung auf dem externen Arbeitsmarkt und grundlegende Beratung zu allen Elementen des Bewerbens für Mitarbeiter, die ausscheiden (durch Aufhebungsvereinbarung). Frage 1) Fallen diese Leistungen unter § 3 Nr. 19 EStG? Frage 2) Ist es unschädlich, wenn der Mitarbeiter nach seinem Austritt (Ausscheiden) auch noch die Leistungen in Anspruch nimmt? Frage 3) Muss das auftraggebende Unternehmen Aufzeichnungspflichten in der Lohnakte erfüllen?
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