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doppelte Haushaltsführung,Firmenwagen,Arbeitszimmer

A hat seinen Erstwohnsitz in Frankfurt. A ist angestellt bei der X-AG in Köln. In Köln hat A in der Nähe des Arbeitgebers eine Zweitwohnung angemietet. A arbeitet zwei Tage im Kölner Büro. Hierzu nutzt A seine Mietwohnung in Köln. An den anderen drei Tagen arbeitet A im Homeoffice (räumlich getrenntes Arbeitszimmer) in Frankfurt. Der Arbeitgeber hält die Aufenthaltstage im Kölner Büro schriftlich fest. A hat einen Firmen-Pkw. Rechtslage 2021. 1. Kann A die Kosten für die Mietwohnung als doppelte Haushaltsführung geltend machen? 2. Wie werden die Fahrten zwischen der Mietwohnung in Köln zum Arbeitgeber in Köln versteuert? 3. Wie werden die Fahrten von Frankfurt zur Mietwohnung nach Köln sowie die Heimfahrten von Köln nach Frankfurt versteuert? 4. Kann A die Kosten des Arbeitszimmers geltend machen und wenn ja, in welcher Höhe?
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