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Urlaubsentgelt,zusätzlicher Urlaubsgeldanspruch,Malerkasse

In unserer Kanzlei bin ich für die Lohnbuchhaltung zuständig. Ein Mandant von mir (Malerfirma) hinterfragt die Abrechnungsweise der einzelnen Urlaubstage. Jeder Arbeitnehmer hat einen prozentualen Urlaubssatz, der anhand der Zugehörigkeit im Unternehmen festgelegt wird. Wenn ein Arbeitnehmer dann Urlaub nimmt, bekommt er die Urlaubstage anhand des Durchschnitts verrechnet und obendrein den prozentualen Urlaubssatz. Mein Mandant, der selber einmal Lohn abgerechnet hat, ist der Meinung, dass der prozentuale Urlaubssatz dort in der Abrechnung keine Rolle spielt. Ich habe jetzt viel recherchiert, aber bin jetzt doch leicht verunsichert, obwohl ich schon eine Weile als Lohnbuchhalterin arbeite. Können Sie mir bitte helfen und dazu Stellung beziehen?
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