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Arbeitszimmer,Internetkosten,Telefonkosten

Unser Mandant ist angestellter Lehrer. Im Rahmen der Steuererklärung wurden die Kosten für ein Arbeitszimmer begrenzt auf 1.250 €, Internetkosten von 20 % der angefallenen Intergebühren und die Anschaffung eines PCs angesetzt. Das Finanzamt streicht die Kosten des Internets, da diese mit dem Arbeitszimmer abgegolten sein sollen. Die Anschaffung des PC wird nur mit 50 % anerkannt, da eine private Mitnutzung unterstellt wird. Nach unserer Auffassung sind diese Kosten voll zu berücksichtigen.
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