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Lohn,Gehalt

Minderheitsgesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft (Target) haben ihre Beteiligungen gemeinsam mit dem Mehrheitsgesellschafter veräußert und sich anschließend über eine Re-Investition (mehrstufige Beteiligungskette) erneut als Minderheitsgesellschafter mittelbar am Target beteiligt. Im Rahmen der Gesellschaftervereinbarung hat sich die Käuferin (heutige deutsche Muttergesellschaft-GmbH, 100 % Beteiligung) verpflichtet, einen Teil der Transaktionskosten (ausschließlich) der Minderheitsgesellschafter zu übernehmen. Bei den Minderheitsgesellschaftern handelt es sich um Holding-Gesellschaften von angestellten Geschäftsführern des Targets, eine Holdinggesellschaft erbringt Managementleistungen, ohne dass ein Anstellungsverhältnis besteht. Unseres Erachtens ergibt sich aus der Kostenübernahme eine verdeckte Gewinnausschüttung. a) Kann dennoch bei den angestellten Geschäftsführern ein Lohnzufluss (von dritter Seite) fingiert werden, obwohl die gleiche Kostenübernahme bei einem anderen Beteiligten keinen Lohn mangels Anstellungsverhältnisses darstellen kann? b) Kann bei den angestellten Geschäftsführern eine verdeckte Gewinnausschüttung und gleichzeitig Lohn (von dritter Seite) vorliegen (Konkurrenz zwischen vGA/Lohn)? c) Wenn es sich um eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung über mehrere Beteiligungsstufen (auch Ausland) handelt, ändert dies das Konkurrenzverhältnis und kann zu einem zusätzlichen Lohnzufluss führen?
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