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Urlaubsabgeltung,EInmalzahlung

Mitarbeiter scheidet zum 31.10.2023 aus. Er soll 47 Urlaubstage abgegolten bekommen. Seit 08.10.2022 ist der Arbeitnehmer krank und bezieht seit 19.11.22 Krankengeld. Somit keine Lohnzahlungen im Kj 2023. Meine Frage: Die Urlaubsabgeltung ist ein sonstiger Bezug bei dem das Zuflussprinzip zählt. Würde das in unserem Fall bedeuten, dass weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge für die Urlaubsabgeltung einzubehalten wären? Vielen Dank mit freundlichen Grüßen i.A. G.Steuerwald
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