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13. Gehalt,Jahreslohn,Berechnungsgrundlage

Ein Mandant von uns (Rechtsform Partnerschaftsgesellschaft mbB) mit 20 Mitarbeitern hat in den jeweiligen Arbeitsverträgen der Angestellten ein 13. Gehalt vereinbart, welches hälftig im Juni und hälftig im November ausgezahlt wird. Bei einer Angestellten erhöhte sich das Gehalt von 3.000 € ab Mai auf 3.300 €. Frage: Ist die Bemessungsgrundlage zeitanteilig zu ermitteln (also 4 x 3.000 € zzgl. 2 x 3.300 €) oder gilt das aktuelle Gehalt, also 3.300 €?
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