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Einkommensteuer,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,Lohnbesteuerung

Die Mandantin ist eine GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland. Es gibt keine ausländischen Betriebsstätten. Nun wird darüber nachgedacht einen Werkstudenten einzustellen. Dieser soll 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Der Student ist selbst Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland. Er befindet sich allerdings von Januar bis Juli in Italien, insgesamt mehr als ein halbes Jahr. Er wird zunächst von Italien aus, ab August in Deutschland für die GmbH tätig werden. Was ist lohnsteuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich zu beachten?
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