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Pensionszusage,Weiterbeschäftigung

Sachverhalt: Der GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer (Beteiligung an der GmbH 12 %) besitzt eine Pensionszusage, für die die GmbH nach versicherungsmathematischen Gutachten eine Pensionsrückstellung gebildet hat. Eine entsprechende Rückdeckungsversicherung wurde ebenfalls abgeschlossen. Die Versorgungszusage sieht nach Erreichen der Altersgrenze eine monatliche Altersrente (wenn der Versorgungsberechtigte als Aktiver in den Ruhestand tritt) vor. Nun hat die Versicherung kurz vor Eintritt des Versorgungsfalls auch die Einmalauszahlung als Möglichkeit angeboten. Ist dies schädlich? Der Versorgungsberechtigte hat sich für die Einmalauszahlung entschieden. Fragen: 1. Ist die Auszahlung gem. § 19 EStG an den Versorgungsberechtigten in voller Höhe der Lohnsteuer zu unterwerfen? 2. In welcher Höhe erfolgt die Versteuerung? Die Versicherung hat den Barwert mitgeteilt. Ist das der lohnsteuerlich relevante Betrag? 3. Ist eine Weiterbeschäftigung bei gleichbleibenden Bezügen schädlich? 4. Die gekündigte Rückdeckungsversicherung wurde nur in der Bilanz der GmbH berücksichtigt, da es diesbezüglich keine weiteren Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter gibt. Ist das richtig?
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