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Steuerpflicht Mitarbeiterbeteiligung,Hinweis zu § 19a EStG

Es besteht eine Beteiligung > 50 % eines Gesellschafters an einer GmbH. An einem diesem Gesellschafter gehörenden Anteil von 4 % an dieser GmbH möchte der Gesellschafter Unterbeteiligungen an Arbeitnehmer der GmbH sowie Töchter der GmbH ausgeben. Führen die Zuflüsse aus der Unterbeteiligung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (§ 19 EStG) oder zu Einkünften aus § 20 EStG?
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