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Erstattung Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung,Sonderausgaben

Der Mitarbeiter hat die Bescheinigung über die privaten Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge von insgesamt 4.614,96 € des Jahres 2022 erst im Juni 2023 dem Arbeitgeber bereitgestellt. Folglich hat der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Arbeitgeberzuschuss von 4.614,96 € im Jahr 2022 NICHT erstattet. Das Lohnkonto für 2022 ist bereits abgeschlossen. Mangels Erstattung in 2022 wurden diese Beträge auch nicht im Lohnkonto 2022 berücksichtigt sowie auch nicht in Zeile 24b der Lohnsteuerbescheinigung 2022 ausgewiesen. Nun will der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die 4.614,96 € im Jahr 2023 im Rahmen der Gehaltsabrechnung 9/2023 erstatten. Der Mitarbeiter ist unverändert beim Arbeitgeber beschäftigt. Welche Konsequenzen hat diese Erstattung der Beiträge aus 2022 mit der Gehaltsabrechnung 9/2023?
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