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Firmenwagen,Lohnsteuer

1) Sachverhalt: Eine Mandantin (Kapitalgesellschaft) möchte für Zwecke der Mitarbeiterakquise bzw. -bindung die Zurverfügungstellung von Pkws anbieten, welche die Mitarbeiter auch privat nutzen dürfen. Bei den Mitarbeitern handelt es sich um diverse Anstellungsverhältnisse, d.h. geringfügig Beschäftigte, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Gesellschafter-Geschäftsführer. Da die übliche 1-%-Versteuerung zur Besteuerung beim Arbeitnehmer führt, erwägt unsere Mandantin, die Steuer der Privatnutzung für die Arbeitnehmer zu übernehmen. 2) Fragestellung: Darf grds. die Mandantin die Lohnsteuer der Kfz-Privatnutzung übernehmen? Falls ja, gibt es Unterschiede bzw. Besonderheiten zwischen den einzelnen Beschäftigungsverhältnissen? Bitte Paragraphen und Fundstellen angeben.
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