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Hybridfahrzeug,Geldwerter Vorteil

Nach dem Auslaufen des Leasingvertrags (Laufzeit November 2020 bis November 2023) will die GmbH den Plug-In Hybrid PKW erwerben. Die PKW-Überlassung an den Arbeitnehmer zu Privatzwecken ist bislang nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG begünstigt, da der PKW mindestens 40 km elektrisch fahren kann. Frage: Da seit 2022 eine Mindestreichweite des Elektromotors vom 60 km gilt, die der besagte Plug-In Hybrid nicht erfüllt, stellt sich die Frage, ob die Leasingübernahme wie eine Anschaffung zu werten ist und der Lohnsteuervorteil verloren geht oder ob weiterhin nur der halbe Listenpreis bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils zugrunde gelegt werden kann.
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