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Tätigkeit,unentgeltlich

Herr M ist Handwerker und hat hierfür auch ein kleines Ladengeschäft, welches am Vormittag und am Nachmittag jeweils zwei Stunden geöffnet ist. Seine Ehefrau, welche keine Arbeitseinkünfte, jedoch eine Altersrente bezieht, soll während der Öffnungszeiten den Laden betreuen und dazu Büroarbeiten erledigen, ohne hierfür ein Gehalt zu beziehen. Sind bezüglich der unentgeltlichen Tätigkeit der Ehefrau steuerliche Probleme zu erwarten?
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