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Umzugskosten,Pauschalen bei Ehegatten,§ 9 EStG

Mandantenehepaar zieht berufsbedingt um (beide berufstätig, beide Arbeitszeitverkürzung >1 Std). Der Ehemann macht den Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG) als Werbungskosten als Berechtigter 886 € + Ehegatte 590 € + zwei Kinder 1.180 € geltend. Kann die Ehefrau überdies auch Werbungskosten als Berechtigte 886 € + Ehegatte 590 € + zwei Kinder 1.180 € geltend machen?
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