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Doppelte Haushaltsführung,Wegverlegung Lebensmittelpunkt,§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Sachverhalt: Der Stpfl. hatte früher seinen Erstwohnsitz bei seiner Familie (Mannheim) und den Kindern. Beruflich begründet hat er einen Zweitwohnsitz am Arbeitsplatz (Frankfurt und Stuttgart) DA FA hat die letzten Jahre dopp. Haushaltführung gewährt. Nach Scheidung von der Ehefrau zieht der Stpfl. Mit Hauptwohnsitz zu seiner Freundin nach x. Besteht die Möglichkeit den Ansatz der fopp. Haushaltsführung fortzusetzen, da der neue Lebensmittelpunkt in x liegt, 120 km von Arbeitsplatz entfernt.
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