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EPP,Steuerpflicht

An unsere Mandantin wurde keine EPP über den Arbeitgeber ausgezahlt. Außerdem endete das Angestelltenverhältnis (Anlage N) bereits zum 31.08.2022, danach hatte unsere Mandantin nur noch die Anstellung durch einen Minijob (bei einem anderen Arbeitgeber). Auch hier wurde ihr keine EPP ausgezahlt. Meines Erachtens steht unserer Mandantin deshalb die Gewährung der EPP steuerfrei über ihren Minijob nach § 40a EStG zu, diese wäre nicht zu versteuern. Die Gewährung über die nichtselbständige Tätigkeit würde hier nicht eintreffen, da zum Stichtag 01.09.2022 die Tätigkeit nicht mehr bestand.
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