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unentgeltliche Tätigkeit des Gesellschafters,verdeckte Einlage

A und B (beide voll steuerpflichtig in Deutschland) gründen eine GmbH mit Sitz und Tätigkeit in Deutschland. A stellt der GmbH neben seiner Stammeinlage noch ein zinsloses Darlehen in Höhe von 500.000 € zur Verfügung. B verpflichtet sich im Gegenzug, für die GmbH für drei Jahre für ein monatliches Gehalt von 2.000 € brutto (alternativ: 0 €) zu arbeiten, wobei er für diese Arbeitsleistung bei anderen Gesellschaften ein Gehalt von 10.000 € brutto bekommen würde. Frage: Besteht für B das Risiko, dass das Finanzamt in Höhe der Differenz zwischen vereinbartem Arbeitslohn und marktüblichem Arbeitslohn (8.000 € bzw. alternativ 10.000 €) bei B Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit annehmen könnte?
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