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Unbeschränkte Steuerpflicht,Wohnsitz

Eheleute haben den Hauptwohnsitz in der BRD und besitzen eine Wohnung in Österreich. Österreich hat im Jahr 2021 um die Anmeldung als Hauptwohnsitz in Österreich zumindest von einer Person gebeten, da ansonsten die Enteignung der Wohnung in Österreich drohen könnte. Die Ehefrau hat sich sodann mit Hauptwohnsitz in Österreich angemeldet ohne Veränderung des Hauptwohnsitzes der Eheleute in der BRD. Der gewöhnliche Aufenthalt teilt sich auf jeweils ca. 50 % während eines Jahres, je nach Saison. Die Ehefrau bezieht aus einem früheren Dienstverhältnis eine Versorgungsrente und dazu eine Altersrente. Der Ehemann hat in der BRD ebenfalls Versorgungsbezüge und Einkünfte aus VuV. Die Ehefrau hat ansonsten keine Meldung hinsichtlich der Änderung des Wohnsitzes an eine Behörde (z.B. wegen der Rente) vorgenommen. Frage: Wie werden die beiden ab 2022 veranlagt in der BRD? Ist eine Zusammenveranlagung möglich, wenn ja, ist dafür ein Extra-Antrag zu stellen?
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